Oft dürfen Mieter tierische Mitbewohner haben – manchmal trotz Verbot im Mietvertrag. Denn pauschale Haltungsverbote sind unzulässig. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe hin.
Unabhängig davon, was im Mietvertrag steht, dürfen alle grundsätzlich harmlose Kleintiere wie Goldhamster, Zierfische oder Schildkröten halten. Für Gift- oder Würgeschlangen gilt die pauschale Haltungserlaubnis aber nicht.
Bei Hunden und Katzen dürfen Vermieter die Haltung nicht pauschal verbieten, können aber verlangen, dass ihre Zustimmung eingeholt wird. Bei einer Katze müssen sie in der Regel zustimmen, bei Hunden hängt es von einer Interessenabwägung aller Beteiligten ab. Verbieten dürfen Vermieter die Tierhaltung etwa dann, wenn ein Mieter schon zu viele Haustiere hat.
Selbst wenn die Haltung eines Haustieres erlaubt wurde, kann es später Ärger geben: Stört ein Hund die Nachbarn, weil er zu lang und laut bellt, kann die Erlaubnis widerrufen werden.
Der detaillierte Bericht zu Haustieren im Mietrecht findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/haustiere-mietrecht online abrufbar.