Insolvenz: In drei Jahren schuldenfrei

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Seit Ende 2020 ist die Verkürzung des Verfahrens zur Restschuldbefreiung Gesetz. Damit können Einzelpersonen innerhalb von drei Jahren schuldenfrei werden. Davor war das in der Regel erst nach sechs Jahren möglich. Wie die Prozesse um Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung ablaufen, erklärt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe.

In der Corona-Pandemie sorgen sich viele Selbstständige und Privatleute um ihre finanzielle Zukunft. Durch die Einschränkungen funktionieren viele Geschäftsmodelle nicht wie gewohnt, oft gehen auch Kredite oder staatliche Hilfen zur Neige. Wenn Selbstständige oder Privatleute bereits fällige Forderungen nicht mehr bezahlen können, haben sie die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Vor dem Insolvenzantrag können Schuldner versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Für die Privatinsolvenz ist dieser Schritt verpflichtend. Findet keine Einigung statt, wird der Insolvenzantrag gestellt. Dabei gibt es für Selbstständige und Privatleute unterschiedliche Verfahren, die aber nach demselben Prinzip ablaufen. Das Verfahren zur Restschuldbefreiung läuft ab dem Insolvenzantrag und dauert seit Oktober 2020 regulär nur noch drei anstatt bisher sechs Jahre.

Finanztest rät: Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sollten sich frühzeitig beraten lassen. Hilfe bieten beispielsweise Schuldnerberatungsstellen von Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsorganisationen an. Oft sind die Angebote kostenlos.

Der Test Insolvenz findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/ueberschuldung abrufbar.

PM/Stiftung Warentest