Es kann schnell gehen, dass ein Mensch nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Künstliche Ernährung, Beatmung, wie soll es weitergehen im Fall der Fälle? Eine Vorsorgevollmacht hilft, klare Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen. Hier wird alles geregelt, was auftreten kann, wenn jemand zeitweise oder dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig ist. Was in einer solchen Vollmacht alles geregelt wird, erklärt die Mai-Ausgabe von Finanztest.
„In einer Vorsorgevollmacht legt ein Mensch schriftlich fest, wer ihn vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf, wenn er oder sie es selbst nicht kann – egal ob temporär oder dauerhaft“, erklärt Finanztest-Redakteurin Simone Weidner. Sie rät, die rechtliche Vorsorge nicht vor sich herzuschieben, sondern sich frühzeitig darum zu kümmern: „Besprechen Sie in gesunden Zeiten mit Angehörigen oder im Freundeskreis wie es weitergehen soll, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr können.“ Vorsorgevollmacht, aber auch Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind hier die entscheidenden Dokumente. Damit im Ernstfall alles so abläuft, wie der Patient es verfügt hat, sollte man eine solche Erklärung auf jeden Fall aufmerksam ausfüllen, damit an alles gedacht ist. Finanztest gibt in einem großen Übersichtsartikel verlässliche Unterstützung. Wie findet man eine Vertrauensperson? Wie werden die Aufgaben festgelegt? Braucht man auch eine Bankvollmacht? Was gilt für Ehepaare? Und wie sehen Betreuungs- und Patientenverfügung eigentlich aus? Schließlich liefert das Magazin noch Tipps zum Überwinden von Hindernissen, die aus Erfahrung oft auftreten.
Fallbeispiele aus dem wirklichen Leben helfen, die möglichen Situationen und Beweggründe fürs Kümmern zu verstehen. „Wir wollen es den Menschen einfach machen, damit schwierige Dinge nicht zu einer Katastrophe werden“, so Simone Weidner. Und wenn jemand gar nichts regelt? „Dann regen Ärzte beim Gericht eine Betreuung an, dort wird dann bestimmt, wer für einen kranken Menschen als gesetzlicher Betreuer die anstehenden Entscheidungen fällt. Das können Angehörige sein oder auch hauptberufliche Betreuer.“
Den ausführlichen Bericht veröffentlicht die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 5/22 am 13.04.2022, er ist online abrufbar unter www.test.de/vorsorgevollmacht.
PM/Stiftung Warentest